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Das Risikoprofil einer Kanzlei bewegt sich in der Regel in einer bestimmten Bandbreite. Durch neue oder erweiterte Mandate kann sich jedoch das Haftungsrisiko bei Verstößen für die Kanzlei erheblich erhöhen.
Zudem kann es vorkommen, dass Auftraggeber den Abschluss einer hohen Versicherungssumme fordern. Wir erklären in diesem Beitrag, wie einmalige hohe Risiken ergänzend zur bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder separat abgesichert werden können und was eine Objektdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung ist.
Zusätzlicher Versicherungsschutz für außerordentliche Risiken
Für einmalige außerordentliche Risiken besteht die Möglichkeit mandats- und mandantenbezogen für die Dauer des Mandats zusätzliche Versicherungssummen hinzuzukaufen. In der Regel sollte der Versicherungsschutz vor Erteilung des Mandats abgeschlossen werden. Es besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, nach Beginn des Mandats eine solche Versicherung abzuschließen. Die Prämienpflicht endet mit Beendigung des Mandats. Beginn und Ende des Mandats sollten auf alle Fälle schriftlich fixiert werden. Durch die unbegrenzte Nachhaftung besteht natürlich auch noch Versicherungsschutz über das Ende des Mandats und der Prämienzahlung hinaus.
Welche Formen der Objektdeckung gibt es?
- Ergänzend zum Grundvertrag kann eine zusätzliche – an den Grundvertrag anschließende – Versicherungssumme abgeschlossen werden. Hier wird praktisch die zusätzliche Versicherungssumme “aufgesattelt”.
Ein Beispiel:
In der Kanzlei besteht ein Grundvertrag mit einer Versicherungssumme von
1 Million Euro, 10- fach maximiert. Ein neuer Mandant möchte international vertreten werden und fordert in der schriftlichen Mandatsvereinbarung eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro. Die Kanzlei kommt dieser Forderung nach und kauft mandatsbezogen 9 Million Euro Versicherungssumme hinzu. Eine Maximierung ist hier nicht notwendig. Es genügt, die Versicherungssumme einmalig zur Verfügung zu stellen.
- Die Versicherungssumme kann auch “von null an” parallel zur bestehenden Grunddeckung eingekauft werden. Für das oben genannte Beispiel bedeutet dies, dass separat 10 Million Euro Versicherungssumme eingekauft werden. Diese Vertragsgestaltung hat für die Kanzlei den Vorteil, dass im Haftungsfall der bestehende Grundvertrag nicht belastet wird. Es erfolgt eine Risikotrennung auch in den Verträgen.
In beiden Fällen erfolgt in der Police die Nennung des Mandanten und des Mandats als Versicherungsobjekt.
Wer übernimmt die Kosten?
Mit den Mandanten kann über die Übernahme der Kosten verhandelt werden. Oftmals werden diese vom Auftraggeber übernommen.
Welche Vorteile hat die Objektdeckung?
Die Anforderung eines Angebots zur Objektdeckung hilft dem Berufsträger und v.a. dem Mandanten erheblich bei der Risikobewertung und der Wahl der benötigten Versicherungssumme. Da hier nur einzelne Mandate abgesichert werden, ist eine Objektdeckung in der Regel günstiger als die Anhebung der Versicherungssumme für die gesamte Kanzlei.
Gerne können Sie sich bei uns kostenfrei und unverbindlich Vorschläge für eine Objektdeckung (Einzeldeckung) einholen.