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Gute Neuigkeiten: Die gemeinschaftliche Excedenten-Deckung für den Fall der Substitution ist da!

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Kanzleien sind immer häufiger Haftungsrisiken ausgesetzt, die nicht in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von der Stange abgesichert sind, und die die Existenz der Kanzlei bedrohen können.

Wir freuen uns, Ihnen für dieses Problem eine Lösung anbieten zu können.

Durch fehlende Haftung und damit verbundene fehlende Deckung von Schadensersatzansprüchen im Falle der Substitution – in der Regel bei Beauftragung eines örtlichen Vertreters – kann es schnell zum Mandatsverlust eines wirtschaftlich bedeutenden Mandanten kommen.

Die Domke Advice Service GmbH hat deshalb bei einem großem Versicherer einen Gruppenvertrag für Kunden installiert, um den Fall der Substitution nach § 664 BGB abzusichern.

Es stehen maximal 10.000.000 Euro Versicherungssumme pro Schadensfall zur Verfügung. Die Versicherung über den Gruppenvertrag ist für unsere Kunden kostenfrei.

Illustration Frau sagt "Bravo!"

Für Sie hat diese kostenfreie Absicherung nur Vorteile:

1.) Sie müssen Ihr bestehendes Versicherungsverhältnis nicht wechseln.

2.) Per Maklervertrag beauftragen Sie uns, die Betreuung Ihrer bestehenden Vermögensschadenhaftpflicht zu übernehmen. Mehr müssen Sie nicht tun, den Rest erledigen wir für Sie!

3.) Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren bestehenden Vertrag auf unser Maklerhaus übertragen, wird der Versicherungsschutz automatisch zur Verfügung gestellt.

4) Über den Versicherungsschutz erhalten Sie ein Zertifikat. Die Kosten hierfür übernehmen wir für Sie.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie.

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