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Obliegenheitsverletzung

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Unter Obliegenheiten – auch Anzeigepflichten- sind Pflichten zu verstehen, die in einem Vertrag festgelegt sind. Damit Versicherungsschutz besteht und fortbestehen kann, sind vom Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensvorschriften einzuhalten. So muss der Versicherungsnehmer z. B. neue versicherungspflichtige Mitarbeiter dem Versicherer melden. Macht er das nicht, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Im für den Versicherungsnehmer ungünstigsten Fall besteht dann Leistungsfreiheit des Versicherers.

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