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Allgemein versteht man unter Anzeigepflicht die Rechtspflicht bestimmte Tatsachen (z. B. Geburten und Sterbefälle) den Behörden oder Vertragspartnern mitzuteilen. Auch bei Versicherungen besteht eine Anzeigepflicht. Diese kann sowohl selbständig als auch nach Aufforderung des Versicherers erfolgen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise neue Mitarbeiter oder Änderungen bei den Honorareinnahmen.