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August 14, 2019
von Domke Advice Service
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Gebühreneinwurf oder Gebühren-Selbstbehalt

Damit ist eine dem Mandanten gestellte Honorarrechnung gemeint. Der Gebühreneinwurf oder Gebühren-Selbstbehalt ist nach § 3 II Nr. 4 AVB nicht mitversichert, d. h. er muss vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.

August 14, 2019
von Domke Advice Service
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Geistiges Eigentum

Das Geistige Eigentum – auch Intellectual Porperty (IP) genannt – bezeichnet Eigentumsrechte an intellektuellen Schöpfungen wie z. B. Erfindungen.  Diese immateriellen Werte können u. a. durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken) oder durch das Urheberrechtsgesetz geschützt werden.