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Leistungsfreiheit

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Bei Versicherungen besteht Anzeigepflicht. Macht ein Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer dabei unrichtige Angaben oder verschweigt absichtlich wesentliche Aspekte, dann kann der Versicherer nach den Vorgaben des § 26 VVG den Versicherungsschutz verweigern.

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