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Wie die Bundesrechtsanwaltskammer bekannt gegeben hat, ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) jetzt online.
Wir hatten ja hier schon über die Schwierigkeiten und Hindernisse zum geplanten Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) im September berichtet. Aber ab sofort können alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das beA nutzen. Müssen tun sie es allerdings erst ab 2018.