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Elektronisches Anwaltspostfach liegt auf Eis

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Am 29. September 2016 hätte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an den Start gehen sollen.

Das beA wurde entwickelt, um Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation sowohl mit der Justiz als auch untereinander zu ermöglichen. Daraus wird nun leider erst mal nichts.

Foto Eisbaer auf EisscholleDie Sache liegt vorläufig auf Eis, weil zwei Rechtsanwälte einstweilige Anordnungen erwirkt haben. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einer Presseerklärung mit. Die beiden Anwälte sind überzeugt, dass die BRAK die Postfächer nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Anwaltes freischalten darf. Da es aber nicht möglich ist, einzelne Postfächer von der Freischaltung auszuschließen, kann derzeit das ganze System nicht in Betrieb genommen werden. Die BRAK hat nun die Aufhebung der beiden einstweiligen Anordnungen beantragt und der Anwaltsgerichtshof (AGH) hat den Antragstellern Frist zur Stellungnahme bis zum 10.10.2016 eingeräumt. Wir sind gespannt wie es weitergeht und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Mehr zum Tema beA finden Sie auf dieser Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.

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