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Versicherungsbegriffe

Die wichtigsten Versicherungsbegriffe – einfach erklärt | Teil 1

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Versicherungsdeutsch ist bisweilen umständlich und sperrig. Die komplizierten Versicherungsbegriffe zu verstehen ist deshalb oft nicht einfach. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Versicherungen gesammelt und erklären sie in alphabetischer Reihenfolge.

In Teil 1: Versicherungsbegriffe A bis G.

A

Anzeigepflicht: Allgemein versteht man unter Anzeigepflicht die Rechtspflicht bestimmte Tatsachen (z. B. Geburten und Sterbefälle) den Behörden oder Vertragspartnern mitzuteilen. Auch bei Versicherungen besteht eine Anzeigepflicht. Diese kann sowohl selbständig als auch nach Aufforderung des Versicherers erfolgen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise neue Mitarbeiter oder Änderungen bei den Honorareinnahmen.

B

Berufshaftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung versichert gegen Vermögensschäden, Sach- und Per­sonenschäden. Sie ist für alle Unternehmer und Selbständige sinnvoll und für alle Kammerberufe und einige gewerbliche Berufe gesetzlich vorgeschrieben. Während z. B. Ärzte und Architekten eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden, Sach- und Per­sonenschäden benötigen, schreibt der Gesetzgeber bei den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen (Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) nur die Versicherung gegen Vermögensschäden vor. Gewerbliche Berufe, die eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen sind bspw. Versicherungsvermittler und Immobilienkreditvermittler.

Betriebsausfallversicherung: Unter einer Betriebsausfallversicherung (auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt) versteht man eine Versicherung, die vor Umsatzeinbußen schützt. Betriebsunterbrechungen können z. B. entstehen, wenn es in der Firma gebrannt hat, wenn durch Wasserschäden die Einrichtung zerstört wurde oder wenn bei einem Einbruch wichtige Dinge gestohlen wurden. In diesen Fällen erstattet die Versicherung die Umsatzeinbußen.

Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflicht- oder Firmenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung bei Sach- und Personenschäden. Sie gilt für den Inhaber und die Mitarbeiter und versichert Personen- und Sachschäden genauso wie die Folgekosten. Mitversichert sind auch Vermögensfolgeschäden, die daraus entstehen können, sowie die Anwaltskosten bei unberechtigten Schadensersatzforderungen.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Siehe Betriebsausfallversicherung

C

Cyberversicherung: Eine Cyberversicherung ist wichtig für alle, die ihre Daten digital speichern. Denn durch die digitale Speicherung entstehen Cyber-Risiken (bspw. durch Hacker-Angriffe, IT-Ausfälle und sonstige Internet-Kriminalität). Gelangen Daten durch einen Cyberangriff in die falschen Hände können sowohl große finanzielle Schäden als auch Reputationsschäden entstehen. Die Cyberversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Hacker-Angriffs. Der Versicherungsschutz umfasst zum einen direkte Risiken für den Versicherungsnehmer (z. B. Wiederherstellung von elektronischen Daten nach einem Hacker-Angriff, Ausgleich bei Umsatzeinbußen und Kosten für IT-Forensik, PR- und Rechtsberatung). Zum anderen sind auch indirekte Risiken versichert, die z. B. Kunden treffen können (Kosten für Entschädigungen, Kosten für Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten oder Datenschutz).

D

D&O Versicherung: Die Directors & Officers Versicherung (D&O) ist eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung und schützt vor Schadensersatzansprüchen. Sie ist wichtig für Geschäftsführer, Vorstände von Firmen und Aufsichtsräte. Also Personen, die mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen haften. Die D&O Versicherung wird auch Geschäftsführerhaftpflichtversicherung oder Managerhaftpflichtversicherung genannt.

E

Elektronikversicherung: Mit einer Elektronikversicherung können EDV und IT eines Unternehmens versichert werden. Sie erstattet die Kosten bei Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit, Diebstahl und mutwilliger Beschädigung durch Dritte. Auch Brand-, Wasser- und Stromschäden übernimmt die Versicherung. Sie kommt nicht für Schäden auf, die vorsätzlich vom Versicherungsnehmer oder seinen Angestellten verursacht werden. Auch der Verschleiß von Geräten ist hier nicht versichert.

Versicherungsbegriffe

Erlaubnispflicht: In Deutschland gibt es einige Berufe, die der Erlaubnispflicht unterliegen. Dazu gehören u. a. Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliendarlehensvermittler und Vermögensverwalter. Sie sind nach Gewerbeordnung (GewO) bzw. Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtig, d. h. um diesen Beruf ausüben zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Excedenten-Deckung: Mit der Excedenten-Deckung (auch Exzedenten-Deckung) ist die Differenzdeckung bis zum Ablauf einer Vorversicherung gemeint. Das kann sinnvoll sein, wenn bspw. der bestehende Versicherungsvertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann aber eine höhere Versicherungssumme oder bessere Konditionen nötig sind.

F

Firmenhaftpflichtversicherung: Siehe Betriebshaftpflichtversicherung

G

Gebühreneinwurf oder Gebühren-Selbstbehalt: Damit ist eine dem Mandanten gestellte Honorarrechnung gemeint. Der Gebühreneinwurf oder Gebühren-Selbstbehalt ist nach § 3 II Nr. 4 AVB nicht mitversichert, d. h. er muss vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.

Geistiges Eigentum: Das Geistige Eigentum – auch Intellectual Porperty (IP) genannt – bezeichnet Eigentumsrechte an intellektuellen Schöpfungen wie z. B. Erfindungen.  Diese immateriellen Werte können u. a. durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken) oder durch das Urheberrechtsgesetz geschützt werden.

Geschäftsführerhaftpflichtversicherung: Siehe D&O Versicherung

 

Weitere komplizierte Versicherungsbegriffe – einfach erklärt finden Sie hier:

Die wichtigsten Versicherungsbegriffe – einfach erklärt | Teil 2: H-P
Die wichtigsten Versicherungsbegriffe – einfach erklärt | Teil 3: R-V

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