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Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist als Berufshaftpflichtversicherung für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig ist sie außerdem für alle Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen große finanzielle Schäden anrichten kann. Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert die beruflichen Risiken, einen finanziellen Schaden bei einem Mandanten zu verursachen und einen entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Mandanten herbeigeführt zu haben. Sie wehrt zudem unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Versicherung greift nicht bei Vorsatz.