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Alle Partner einer Sozietät haften gesamtschuldnerisch, d. h. der Schadensfall eines Sozius gilt als Schadensfall aller Sozien. Für die Schadensberechnung wird die durchschnittliche Versicherungssumme aller Sozien herangezogen. Ein schönes Beispiel zur Berechnung gibt es in unserem Beitrag Die häufigsten Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Teil 2. Es gibt aber auch Gesellschaften die ganz auf die Sozietätsklausel (i. d. R. § 12 der Versicherungsbedingungen) verzichten.