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Risikoerweiterung

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Von einer Risikoerweiterung, also der Erweiterung des versicherten Risikos, spricht man, wenn sich beim Versicherungsnehmer Umstände ergeben haben, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes nötig machen. Das können z. B. neue Mitarbeiter sein oder bei Kanzleien, die Übernahme von neuen Mandaten mit einem höheren Schadenspotential.

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