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In Deutschland gibt es einige Berufe, die der Erlaubnispflicht unterliegen. Dazu gehören u. a. Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliendarlehensvermittler und Vermögensverwalter. Sie sind nach Gewerbeordnung (GewO) bzw. Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtig, d. h. um diesen Beruf ausüben zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).