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Unsere Veranstaltung zu den Themen Substitution und Patenhaftpflichtversicherung, die am 20.06.2016 in München stattgefunden hat, war ein voller Erfolg.
Deshalb lassen wir es uns auch nicht nehmen, hier darüber zu berichten.
Pünktlich um 16.oo Uhr konnte die gut besuchte Veranstaltung in der Münchner Kultion Factory mit dem Thema “Substitution – Deckungslücken bei der Auslandshaftung” beginnen.
Thema: Substitution
Anschaulich und ausführlich referierte Rechtsanwalt Holger Grams über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) und § 664 BGB (Substituten). Er machte dabei nochmals deutlich, dass bei ausländischen Kooperationen Anwälte aus dem Land in der Regel Aufgaben für deutsche Berufsträger übernehmen, da die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen der deutsche Berufsträger nicht erfüllt sind. In diesem Fall handelt es sich immer um Substituten nach § 664 BGB. Erfolgt dabei ein Berufsversehen und liegt dieses in einer schuldhaften Verletzung des Substituten begründet, bietet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des deutschen Berufsträgers keine Deckung.
Die Reaktionen der Zuhörer zeigten, dass dies nicht unbedingt allgemein bekannt ist und hier noch Aufklärungsbedarf besteht. Um die Deckungslücken zu schließen, gibt es zwei mögliche Alternativen: Entweder über unseren Gruppenvertrag, der für durch uns betreute Kunden kostenfrei ist oder über eine individuelle Lösung, die durch die Kanzlei hinzu gekauft werden kann.
Thema: Intellectual Property Haftpflichtpolice (Patenthaftpflichtversicherung)
Unser zweites Thema war die Haftpflichtversicherung bei Patentverletzungen. Die Teilnehmer wurden ausführlich über die Möglichkeiten und Schadensszenarien bei den Mandanten informiert. Als Lösungsansatz wurde die Intellectual Property Haftpflichtpolice vorgestellt. Sie übernimmt bei Forderungen von Schadensersatz aufgrund von Schutzrechtsverletzungen die entstehende Rechtskosten (Anwalts Gutachterkosten, Gerichtskosten, Berufungskosten, etc.) und mögliche Schadensersatzleistungen. Das Produkt ist sehr flexibel und individuell gestaltbar. So kann der räumliche Geltungsbereich festgelegt werden, ebenso wie die Höhe eines Selbstbehaltes und der Umfang der zu versicherten Produkte (IP Risiken).
Wir möchten uns bei allen für ihre Teilnahme bedanken. Besonders gefreut haben wir uns über die zahlreichen Fragen zu beiden Themen und über die regen Diskussionen, die in der Pause und nach der Veranstaltung über Absicherungsmöglichkeiten geführt wurden.