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Anfang Mai haben wir über den Patentanwalt berichtet, der das Institut für Rundfunktechnik (IRT) um viel Geld betrogen haben soll.
Da der Patentanwalt, als der Betrug aufflog, nicht mehr beim IRT angestellt war, sondern einen Beratervertrag hatte, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung den Fall nicht. Sofern das IRT jedoch über eine Vertrauensschadenversicherung verfügt, kann diese – obwohl der Schaden hier besonders hoch ist – eingreifen. Unser heutiger Beitrag stellt die Leistungen und Konditionen der Versicherung vor.
Der geschilderte Fall hat sicherlich eine ungewöhnliche Größenordnung. Aber auch wenn der finanzielle Schaden durch Mitarbeiter meist geringer ausfällt, kann er trotzdem die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Wie kann sich ein Unternehmen gegen Vertrauensschäden schützen?
Die meisten Unternehmen haben Kontrollmechanismen implementiert (z. B. Vier-Augen-Prinzip, Revision) und Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um sich vor kriminellen Handlungen durch Vertrauenspersonen zu schützen.
Vertrauenspersonen eines Unternehmens sind:
- sämtliche Arbeitnehmer,
- Organmitglieder (z. B. Geschäftsführer, Vorstände),
- vom Unternehmen beauftragte Dritte (z. B. Reinigungskräfte, EDV-Dienstleister),
- Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die vom Unternehmen beauftragt wurden.
Zu den kriminellen Handlungen durch Vertrauenspersonen zählen:
- Betrug,
- Unterschlagung,
- Computerkriminalität,
- Urkundenfälschung,
- Veruntreuung und
- Geheimnisverrat.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Kontrollmechanismen und Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Eine Vertrauensschadenversicherung bietet hier eine optimale Ergänzung.
Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Eine Vertrauensschadenversicherung schützt das Unternehmen vor den Folgen vorsätzlicher und unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern. Außerdem vor strafbaren Handlungen Dritter, Täuschungsversuchen, Eingriffsversuchen und Hackerangriffen.
Was ist in der Vertrauensschadenversicherung versichert?
Versichert sind die oben genannten kriminellen Handlungen von Vertrauenspersonen. Zusätzlich sind auch strafbare Handlungen Dritter (z. B. durch Hacker), Schäden durch Phishing und Pharming sowie Verlust ohne Verschulden mitversichert. Die Versicherung übernimmt außerdem die Kosten für die Schadenermittlung, die Rechtsverfolgung, die Abwehr von Ansprüchen Dritter und Reputationsschäden.
Was kostet die Vertrauensschadenversicherung?
Pauschale Aussagen über die Kosten lassen sich schlecht machen, da diese abhängig sind von
- der Versicherungssumme,
- der Anzahl von Vertrauenspersonen, die das Unternehmen hat,
- der Branche, in der das Unternehmen tätig ist,
- den Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens und
- der Vorschadensituation des Unternehmens.
Einen kurzen, anschaulichen Film zum Thema Vertrauensschaden und Vertrauensschadenversicherung finden Sie hier.